AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge von Last Night Group. Mit der Bestätigung einer Buchung stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2026.
Artikel 1 — Definitionen
- Last Night Group: ansässig unter Petrus Regoutplein 1F02, 6211 XX Maastricht, nachfolgend auch „Auftragnehmer“.
- Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit Last Night Group einen Vertrag abschließt.
- Vertrag: die schriftliche (einschließlich digitale) Vereinbarung zwischen Last Night Group und dem Auftraggeber, einschließlich Angebot und Auftragsbestätigung.
- Veranstaltung: die Feier, das Event oder der Anlass, für den Last Night Group beauftragt wird.
- Dienstleistungen: DJ-Dienste, Lichtdesign, Beschallungsanlage, Crew und sonstige Leistungen wie im Angebot beschrieben.
Artikel 2 — Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Tätigkeiten und Verträge von Last Night Group.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich zurückgewiesen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam.
Artikel 3 — Angebote und Vertragsschluss
- Alle Angebote und Offerten sind freibleibend und 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (per E-Mail oder unterschrieben) annimmt oder eine Anzahlung leistet.
- Der Inhalt des Angebots (einschließlich Datum, Uhrzeiten, Location, Paketzusammenstellung und Preis) wird Bestandteil des Vertrags.
- Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Etwaige Reisekosten, Parkgebühren oder sonstige Nebenkosten werden vorab im Angebot ausgewiesen.
Artikel 4 — Zahlung
- Bei Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von des Gesamtbetrags fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu entrichten.
- Der Restbetrag ist spätestens dem Veranstaltungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Rechnungen werden per E-Mail versandt und haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist Last Night Group berechtigt, die gesetzlichen (Handels-)Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag zu berechnen.
- Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150,00 EUR.
- Last Night Group behält sich das Recht vor, die Dienstleistung auszusetzen, wenn Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden.
Artikel 5 — Stornierung durch den Auftraggeber
- Die Stornierung durch den Auftraggeber hat schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen. Es gelten die folgenden Stornierungskosten:
| Stornierungszeitpunkt | Kosten |
|---|
| Mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung | Anzahlung (30 %) wird nicht erstattet |
| Zwischen 6 und 3 Monaten vor der Veranstaltung | 50 % des Gesamtbetrags |
| Zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor der Veranstaltung | 75 % des Gesamtbetrags |
| Weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung | 100 % des Gesamtbetrags |
- Bei Verschiebung des Datums (in Absprache und abhängig von der Verfügbarkeit) werden keine Stornierungskosten berechnet, sofern der neue Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Datum liegt und die Verschiebung mindestens 3 Monate vor der ursprünglichen Veranstaltung beantragt wird.
- Last Night Group hat das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen, wenn die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt (siehe Artikel 8) vernünftigerweise unmöglich ist.
Artikel 6 — Änderungen
- Änderungen am Vertrag (z. B. Location, Uhrzeiten, Paket) werden stets in Absprache abgestimmt und schriftlich bestätigt.
- Last Night Group behält sich das Recht vor, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn Änderungen zu zusätzlichem Aufwand, Materialkosten oder Fahrzeit führen.
- Änderungswünsche, die weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung eingehen, können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies vernünftigerweise möglich ist.
Artikel 7 — Vertragserfüllung
- Last Night Group erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Anforderungen fachgerechter Ausführung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass Last Night Group rechtzeitig verfügen kann über:
- Einen geeigneten, trockenen und überdachten Stellplatz von mindestens 3 x 2 Metern (sofern nicht anders vereinbart)
- Ausreichende Stromversorgung: mindestens 1 x 16-A-Absicherung (bei größeren Shows 2 x 16 A), maximal 10 Meter vom Stellplatz entfernt
- Parkmöglichkeit zum Be- und Entladen des Equipments
- Zugang zur Location mindestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn (oder gemäß vereinbarter Aufbauzeit)
- Last Night Group ist berechtigt, Dritte (z. B. Ersatz-DJ, Tontechniker) für die Vertragserfüllung einzusetzen.
- Lautstärke und Spielzeiten werden von Last Night Group an etwaige gesetzliche Vorschriften, Genehmigungen oder Hausordnungen der Location angepasst.
Artikel 8 — Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand außerhalb des Willens von Last Night Group zu verstehen, der die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krankheit oder Unfall des DJs/der Crew, extreme Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Stromausfall an der Location, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Streiks und Transportprobleme.
- Bei höherer Gewalt wird sich Last Night Group bemühen, einen gleichwertigen Ersatz-DJ oder eine alternative Lösung anzubieten.
- Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Betrag erstattet, abzüglich bereits entstandener Kosten.
Artikel 9 — Haftung
- Die Haftung von Last Night Group ist auf den Betrag beschränkt, der von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Leistet die Versicherung keine Zahlung, ist die Haftung auf maximal den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrags beschränkt.
- Last Night Group haftet nicht für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, verpassten Einsparungen oder Schäden durch Betriebsstillstand.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Ausrüstung von Last Night Group, die durch Gäste, Besucher oder Mitarbeiter des Auftraggebers verursacht werden.
- Last Night Group haftet nicht für Schäden infolge von Mängeln der Einrichtungen der Location (z. B. mangelhafte Stromversorgung, nasse Böden, unzureichender Platz).
- Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Entstehung des Schadens.
Artikel 10 — Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte an von Last Night Group erstellten DJ-Mixen, Lichtdesigns, Ablaufplänen und sonstigen kreativen Werken liegen bei Last Night Group, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
- Last Night Group verwendet Musik über legale Streamingdienste und/oder eigene Sammlung. Die Vergütung an Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) für die Musiknutzung während der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers oder der Location, sofern nicht anders vereinbart.
- Bild- und Tonmaterial, das von Last Night Group während der Veranstaltung erstellt wurde, darf von Last Night Group zu Werbezwecken (Website, Social Media) verwendet werden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem vorab schriftlich.
Artikel 11 — Vertraulichkeit
Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten haben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Artikel 12 — Reklamationen
- Reklamationen hinsichtlich der Vertragserfüllung sind so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach der Veranstaltung, schriftlich an zu richten.
- Die Reklamation muss eine möglichst detaillierte Beschreibung enthalten, damit Last Night Group angemessen reagieren kann.
- Last Night Group ist bestrebt, Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu bearbeiten und innerhalb von 4 Wochen eine Lösung herbeizuführen.
- Können die Parteien keine Einigung erzielen, kann sich der Auftraggeber an eine unabhängige Schlichtungsstelle oder das zuständige Gericht wenden.
Artikel 13 — Datenschutz
Last Night Group verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO. Bitte lesen Sie unsere für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, Speicherdauer und Ihre Rechte.
Artikel 14 — Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Verträge zwischen Last Night Group und dem Auftraggeber ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Die Parteien werden zunächst versuchen, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen.
- Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht am Sitz von Last Night Group vorgelegt.
Artikel 15 — Schlussbestimmungen
- Last Night Group behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Geänderte Bedingungen gelten für neue Verträge. Auf bereits geschlossene Verträge bleiben die Bedingungen anwendbar, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galten.
- Die aktuellste Version dieser Bedingungen finden Sie auf .
Version: 15. Februar 2026
Fragen
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